Datenschutz
Verantwortlich
Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist Taxi Muster Saarlouis. Die Q4 media AG verarbeitet die Daten ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiterin (Art. 28 DSGVO).
Telefonische Bestellung mit Sprachassistent
Rufen Sie an, kann ein automatischer Sprachassistent das Gespräch annehmen. Er gibt sich zu Beginn als solcher zu erkennen. Sie können jederzeit verlangen, mit einem Menschen zu sprechen.
Das Gespräch wird nicht aufgezeichnet. Gespeichert wird nur der Auftrag selbst — Abhol- und Zieladresse, Zeit, Rufnummer — sowie die Dauer des Gesprächs und ob es an einen Menschen übergeben wurde.
Nachrichten zu Ihrer Fahrt
Nachrichten zur laufenden Fahrt (etwa „Ihr Taxi ist da") senden wir Ihnen zur Erfüllung des Vertrags. Werbliche Nachrichten erhalten Sie nur, wenn Sie dem gesondert zugestimmt haben — beides ist getrennt, und Sie können jederzeit widersprechen.
Krankenfahrten
Wird eine Fahrt von einer Arztpraxis oder Pflegeeinrichtung bestellt, verarbeiten wir Gesundheitsdaten nur auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Der Fahrer sieht ausschließlich Name, Adressen, Uhrzeit und ein benötigtes Hilfsmittel — keine Diagnose und keine Verordnungsdaten.
Rückfahrkarte
Beim Aussteigen kann Ihnen der Fahrer ein Kärtchen mit einem QR-Code und einem achtstelligen Code aushändigen. Damit können Sie — oder jemand, der Ihnen hilft — die Rückfahrt bestellen, ohne anzurufen und ohne ein Benutzerkonto.
Auf dem Kärtchen selbst stehen keine personenbezogenen Daten. Es trägt nur den aufgedruckten Code, unseren Namen und unsere Telefonnummer. Auch die Seite, die sich beim Scannen öffnet, nennt weder Namen noch Anschrift noch einen Grund der Fahrt.
Gespeichert wird, zu welcher Fahrt der Code gehört, bis wann er gilt und ob er ausgelöst wurde. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung der Beförderung). Diese Angaben werden nach 90 Tagen gelöscht; die Fahrt selbst unterliegt den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Die Adresse des Geräts, mit dem ausgelöst wurde, speichern wir nur als nicht rückrechenbare Prüfsumme und ausschließlich, um Missbrauch abzuwehren.